Sehr geehrte Ferienhaus- und
Ferienwohnungseigentümer in Njivice und Omišalj,
wir möchten Ihnen erinnern dass Sie verpflichtet
sind, den Aufenthalt der Personen, die sich in Ihrer Wohnung aufhalten, auf
eVisitor (die online Plattform) selbständig vorzunehmen. Wenn Sie noch nie getan
haben, müssen Sie persönlich in unser Büro kommen und einen aktuellen
Grundbuchauszug, OIB, sowie Ihren Personalausweis mitnehmen. Dann erhalten Sie
Ihre Zugangsdaten für eVisitor. Sollten Sie nicht persönlich in unser Büro
kommen können, kann eine durch Sie bevollmächtigte Person diese Daten
übernehmen. Die Vollmacht muss durch einen öffentlichen Notar beglaubigt sein.
Der Bevollmächtigte muss bei der Übernahme Ihrer Zugangsdaten einen
Grundbuchauszug, eine beglaubigte Vollmacht, eine Fotokopie Ihres Personalausweises
sowie eine Fotokopie seines Personalausweises dabei haben. Sollte es sich bei
dem Haus- oder Wohnungseigentümer um eine ausländische Firma beziehungsweise
Handelsgesellschaft handeln, muss darüber hinaus auch eine Fotokopie des
Firmenbuchauszugs vorgelegt werden. Mit dem System eVisitor ist auch das
Innenministerium verbunden, welches von nun an die Gästedaten, die bis jetzt
dem Innenministerium separat zugestellt wurden, automatisch übernimmt (Daten
über Touristen aus Ländern, die nicht zur EU und zum EWR gehören).
Wir möchten Sie daran erinnern, dass Sie nach dem
Kurtaxengesetz (veröffentlicht im kroatischen Amtsblatt "Narodne
novine" 152/08) dazu verpflichtet sind, Ihren Aufenthalt sowie den
Aufenthalt aller, die sich in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung aufhalten,
innerhalb von 24 Stunden anzumelden. Auf eVisitor können Sie auch den für einen
gewissen Zeitraum zu zahlenden Betrag errechnen und den entsprechenden
Überweisungsschein ausdrucken.
Gemäß Ausländermeldegesetz, sind ausländische
Staatsbürger verpflichtet, ihren Aufenthalt in der Republik Kroatien innerhalb
von 48 Stunden nach Anreise bei der zuständigen Behörde anzumelden. Personen,
sowohl natürliche, als auch juristische Personen, die ausländische
Staatsangehörige beherbergen, sind verpflichtet, diese innerhalb von 24 Stunden
anzumelden.
Als Ferienhaus oder Ferienwohnung gelten Gebäude
oder Wohnungen, die nur vorübergehenden oder saisonal bezogen werden, die nicht
zur Kategorie von kommerziellen Beherbergungsobjekten gehören und deren
Eigentümer keinen Wohnsitz in Njivice und Omišalj haben. Für Ferienhaus- bzw.
Ferienwohnungseigentümer und deren nahe Familienangehörige beträgt die Kurtaxe
vom 15. Juni bis 15. September 70% weniger beziehungsweise 3,00 Kuna pro
Person/Tag. Die Kurtaxe kann auch in Form eines Jahrespauschalbetrags
entrichtet werden. Dieser beträgt 100,00 Kuna pro Person für die ersten zwei
Personen und 50,00 Kuna für jede weitere Person. Der Pauschalbetrag muss spätestens
bis zum 15. Juli bezahlt werden.
Die genannten regeln beziehen sich auf kroatische
Staatsbürger und Staatsbürger aus allen anderen EU-Ländern. Personen, die keine
kroatische Staatsbürgerschaft und keine Staatsbürgerschaft eines anderen
EU-Mitgliedsstaats haben, zahlen im Zeitraum vom 15. Juni bis 15. September eine
Kurtaxe in Höhe von 10,00 Kuna pro Person/Tag in Njivice und Omišalj.
Folgende Personen sind von der Kurtaxe befreit:
Kinder bis 12 Jahre; Personen mit einem Invaliditätsgrad von 70% oder höher und
einem Begleiter; Teilnehmer der Schulgruppen (Pauschalreisen) beglaubigt durch
die Schule; Saisonarbeiter; Familienmitglieder der Einwohner der touristischen
Gemeinde oder Stadt; Passagiere eines Fahrgastschiffes, wenn das Schiff im
Hafen festgemacht ist; Besitzer eines Ferienhauses und deren Familienmitglieder
(nur wenn das Ferienhaus ein original altes Familienhaus ist, welches man von
einer Person geerbt hat, die ihr letztes Wohnsitz in der touristischen Gemeinde
oder Stadt gehabt hat); Personen, die ihre Übernachtungsleistung im Rahmen
einer sozialen Betreuung nutzen; Studenten und Schüller, die kein Wohnsitz in
der Gemeinde oder Stadt haben, in welcher sie zur Schule gehen.
50% Nachlass auf die Kurtaxe haben folgende
Personen: Kinder von 12 bis 18 Jahre; Personen bis 29 Jahre insofern sie
Mitglieder internationaler Jugendorganisationen sind und ihre Übernachtung in
Jugendherbergen oder Jugendhotels nutzen, welche Mitglieder des internationalen
Netzwerkes für Jugendherbergen sind (IYHF).