Für Ferienhaus- und Ferienwohnungseigentümer

Sehr geehrte Besitzer von Wochenendhäusern und Ferienwohnungen! Wir freuen uns, Sie in Njivice und Omišalj begrüßen zu dürfen.

 

Sehr geehrte Ferienhaus- und Ferienwohnungseigentümer in Njivice und Omišalj, 

wir möchten Ihnen erinnern dass Sie verpflichtet sind, den Aufenthalt der Personen, die sich in Ihrer Wohnung aufhalten, auf eVisitor (die online Plattform) selbständig vorzunehmen. Wenn Sie noch nie getan haben, müssen Sie persönlich in unser Büro kommen und einen aktuellen Grundbuchauszug, OIB, sowie Ihren Personalausweis mitnehmen. Dann erhalten Sie Ihre Zugangsdaten für eVisitor. Sollten Sie nicht persönlich in unser Büro kommen können, kann eine durch Sie bevollmächtigte Person diese Daten übernehmen. Die Vollmacht muss durch einen öffentlichen Notar beglaubigt sein. Der Bevollmächtigte muss bei der Übernahme Ihrer Zugangsdaten einen Grundbuchauszug, eine beglaubigte Vollmacht, eine Fotokopie Ihres Personalausweises sowie eine Fotokopie seines Personalausweises dabei haben. Sollte es sich bei dem Haus- oder Wohnungseigentümer um eine ausländische Firma beziehungsweise Handelsgesellschaft handeln, muss darüber hinaus auch eine Fotokopie des Firmenbuchauszugs vorgelegt werden. Mit dem System eVisitor ist auch das Innenministerium verbunden, welches von nun an die Gästedaten, die bis jetzt dem Innenministerium separat zugestellt wurden, automatisch übernimmt (Daten über Touristen aus Ländern, die nicht zur EU und zum EWR gehören).  

Wir möchten Sie daran erinnern, dass Sie nach dem Kurtaxengesetz (veröffentlicht im kroatischen Amtsblatt "Narodne novine" 152/08) dazu verpflichtet sind, Ihren Aufenthalt sowie den Aufenthalt aller, die sich in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung aufhalten, innerhalb von 24 Stunden anzumelden. Auf eVisitor können Sie auch den für einen gewissen Zeitraum zu zahlenden Betrag errechnen und den entsprechenden Überweisungsschein ausdrucken.

Gemäß Ausländermeldegesetz, sind ausländische Staatsbürger verpflichtet, ihren Aufenthalt in der Republik Kroatien innerhalb von 48 Stunden nach Anreise bei der zuständigen Behörde anzumelden. Personen, sowohl natürliche, als auch juristische Personen, die ausländische Staatsangehörige beherbergen, sind verpflichtet, diese innerhalb von 24 Stunden anzumelden.

Als Ferienhaus oder Ferienwohnung gelten Gebäude oder Wohnungen, die nur vorübergehenden oder saisonal bezogen werden, die nicht zur Kategorie von kommerziellen Beherbergungsobjekten gehören und deren Eigentümer keinen Wohnsitz in Njivice und Omišalj haben. Für Ferienhaus- bzw. Ferienwohnungseigentümer und deren nahe Familienangehörige beträgt die Kurtaxe vom 15. Juni bis 15. September 70% weniger beziehungsweise 3,00 Kuna pro Person/Tag. Die Kurtaxe kann auch in Form eines Jahrespauschalbetrags entrichtet werden. Dieser beträgt 100,00 Kuna pro Person für die ersten zwei Personen und 50,00 Kuna für jede weitere Person. Der Pauschalbetrag muss spätestens bis zum 15. Juli bezahlt werden.

Die genannten regeln beziehen sich auf kroatische Staatsbürger und Staatsbürger aus allen anderen EU-Ländern. Personen, die keine kroatische Staatsbürgerschaft und keine Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedsstaats haben, zahlen im Zeitraum vom 15. Juni bis 15. September eine Kurtaxe in Höhe von 10,00 Kuna pro Person/Tag in Njivice und Omišalj.

Folgende Personen sind von der Kurtaxe befreit: Kinder bis 12 Jahre; Personen mit einem Invaliditätsgrad von 70% oder höher und einem Begleiter; Teilnehmer der Schulgruppen (Pauschalreisen) beglaubigt durch die Schule; Saisonarbeiter; Familienmitglieder der Einwohner der touristischen Gemeinde oder Stadt; Passagiere eines Fahrgastschiffes, wenn das Schiff im Hafen festgemacht ist; Besitzer eines Ferienhauses und deren Familienmitglieder (nur wenn das Ferienhaus ein original altes Familienhaus ist, welches man von einer Person geerbt hat, die ihr letztes Wohnsitz in der touristischen Gemeinde oder Stadt gehabt hat); Personen, die ihre Übernachtungsleistung im Rahmen einer sozialen Betreuung nutzen; Studenten und Schüller, die kein Wohnsitz in der Gemeinde oder Stadt haben, in welcher sie zur Schule gehen.

50% Nachlass auf die Kurtaxe haben folgende Personen: Kinder von 12 bis 18 Jahre; Personen bis 29 Jahre insofern sie Mitglieder internationaler Jugendorganisationen sind und ihre Übernachtung in Jugendherbergen oder Jugendhotels nutzen, welche Mitglieder des internationalen Netzwerkes für Jugendherbergen sind (IYHF).

 

Seitenanfang